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In vollem Umfang für unsere Pfarrei - das Kirchgeld

     
Kirchgeld Geld

Kirchensteuer und Kirchgeld - muss das sein?

Im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern ist die Kirchensteuer in Bayern 1 % niedriger. Dafür erheben die bayerischen Pfarreien das Kirchgeld, das die Mündigkeit des einzelnen Katholiken in besonderer Weise betont. Denn im Gegensatz zur Kirchensteuer wird das Kirchgeld z. B. nicht automatisch durch den Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung des Kirchgeldpflichtigen ist es aber voll abzugsfähig.

In vollem Umfang für unsere Pfarrei - einfach prima!

Das Kirchgeld bleibt vollständig in unserer Pfarrei und ist dadurch eine der wichtigsten Geldquellen. Es wird zur Finanzierung vielfältiger Sachkosten verwendet, allen voran Strom- und Heizkosten für die St.-Anna-Kirche oder notwendige größere und kleinere Renovierungen.

Und die Höhe - überschaubar.

Kirchgeldpflichtig ist jedes Kirchenmitglied über 18 Jahre mit Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Pfarrei St. Anna Eichenhausen. Ausgenommen sind Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Wehr- oder Zivildienstleistende.

Die Höhe des zu zahlenden Kirchgeldes ist abhängig von dem jährlichen Bruttoeinkommen des Kirchgeldpflichtigen und tatsächlich überschaubar:

jährliches Einkommen (brutto)
jährliches Kirchgeld
bis 1.800 EUR frei
über 1.800 EUR 2,50 EUR
über 5.000 EUR 5,00 EUR
über 7.500 EUR 7,50 EUR
über 10.000 EUR 10,00 EUR
über 12.500 EUR 12,50 EUR
über 15.000 EUR 15,00 EUR

Wenn Sie das Kirchgeld nach eigenem Ermessen auf einen höheren Betrag aufrunden, sind wir Ihnen sehr dankbar und sagen "Vergelt's Gott".

Die Zahlung - ganz einfach

       
Kirchgeld Spendenkörbe

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld jährlich auf das Konto der
Kath. Kirchenstiftung St. Anna Eichenhausen
Konto Nr. 5816769
BLZ 79069165 Genobank Rhön-Grabfeld eG.

Bis zu einem Betrag von 200 EUR dient die abgestempelte Quittung Ihrer Bank oder Ihr Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung und kann ohne weitere Bescheinigung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

 

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung sagen
Pfr. Dr. Karickal, Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat