In vollem Umfang für unsere Pfarrei - das Kirchgeld
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© Urheber Johannes Simon, Quelle www.pfarrbriefservice.de |
Kirchensteuer und Kirchgeld - muss das sein?
Im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern ist die Kirchensteuer in Bayern 1 % niedriger. Dafür erheben die bayerischen Pfarreien das Kirchgeld, das die Mündigkeit des einzelnen Katholiken in besonderer
Weise betont. Denn im Gegensatz zur Kirchensteuer wird das Kirchgeld z. B. nicht automatisch durch den Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung des Kirchgeldpflichtigen ist es aber voll abzugsfähig. In vollem Umfang für unsere Pfarrei - einfach prima!
Das Kirchgeld bleibt vollständig in unserer Pfarrei und ist dadurch eine der wichtigsten Geldquellen. Es wird zur Finanzierung vielfältiger Sachkosten verwendet, allen voran Strom- und Heizkosten für die St.-Anna-Kirche oder notwendige größere und kleinere Renovierungen.
Und die Höhe - überschaubar.
Kirchgeldpflichtig ist jedes Kirchenmitglied über 18 Jahre mit
Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Pfarrei St. Anna
Eichenhausen. Ausgenommen sind Schüler, Studenten und Auszubildende
sowie Wehr- oder Zivildienstleistende.
Die Höhe des zu zahlenden Kirchgeldes ist abhängig von dem jährlichen Bruttoeinkommen des Kirchgeldpflichtigen und tatsächlich überschaubar:
jährliches Einkommen (brutto)
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jährliches Kirchgeld |
| bis 1.800 EUR |
frei |
| über 1.800 EUR |
2,50 EUR |
| über 5.000 EUR |
5,00 EUR |
| über 7.500 EUR |
7,50 EUR |
| über 10.000 EUR |
10,00 EUR |
| über 12.500 EUR |
12,50 EUR |
| über 15.000 EUR |
15,00 EUR |
Wenn Sie das Kirchgeld nach eigenem Ermessen auf einen höheren Betrag aufrunden, sind wir Ihnen sehr dankbar und sagen "Vergelt's Gott".
Die Zahlung - ganz einfach
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Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld jährlich auf das Konto der Kath. Kirchenstiftung St. Anna Eichenhausen Konto Nr. 5816769 BLZ 79069165 Genobank Rhön-Grabfeld eG.
Bis zu einem Betrag von 200 EUR dient die abgestempelte Quittung Ihrer Bank oder Ihr Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung und kann ohne weitere Bescheinigung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung sagen Pfr. Dr. Karickal, Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat
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